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   LAG Hamm, 09.11.1995 - 17 Sa 285/95   

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https://dejure.org/1995,4070
LAG Hamm, 09.11.1995 - 17 Sa 285/95 (https://dejure.org/1995,4070)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09.11.1995 - 17 Sa 285/95 (https://dejure.org/1995,4070)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09. November 1995 - 17 Sa 285/95 (https://dejure.org/1995,4070)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankenhausträger; Oberarzt; Chefarztnachfolger; Probezeit; Chefarztnachfolgevertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Chefarztvertrag: Anspruch auf Abschluss vor dem zugesagten Termin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 1280 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und

    Auszug aus LAG Hamm, 09.11.1995 - 17 Sa 285/95
    Eine Pflicht des Tatsachenrichters, alle für die Vertragsauslegung wesentlichen Umstände von Amts wegen zu ermitteln, besteht nicht (BGH, Urteil vom 23.02.1956 - II ZR 207/54 -, BGHZ 20, 109, 111 ff., m.w.N.).

    Werden von der insoweit behauptungs- und beweispflichtigen Partei keine außerhalb der Urkunde liegenden Umstände nachgewiesen, die eine entsprechende Erläuterung für den von den Vertragsschließenden verfolgten Sinn und Zweck vermitteln, ist allein auf den Inhalt der Vertragsurkunde abzustellen (BGH, Urteil vom 23.02.1956 - II ZR 207/54 -, aaO.).

  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 09.11.1995 - 17 Sa 285/95
    Dabei dürfen nach der vom Bundesgerichtshof vertretenen sogenannten Andeutungstheorie bei der Auslegung von Willenserklärungen, für die eine gesetzliche oder eine gewillkürte Schriftform gilt, außerhalb der Urkunde liegende Umstände allerdings nur berücksichtigt werden, wenn der tatsächliche rechtsgeschäftliche Wille der Parteien in der schriftlichen Erklärung einen, wenn auch nur unvollkommenen oder andeutungsweisen Ausdruck gefunden hat (BGH, Urteil vom 25.03.1983 - V ZR 268/81 -, JZ 1984, 12, 14, m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1980 - VIII ZR 295/79

    Formularmäßige Vereinbarung eines Nachbesserungsrechts

    Auszug aus LAG Hamm, 09.11.1995 - 17 Sa 285/95
    Ergeben sich dann aus dem Inhalt dieser Vertragsurkunde Unklarheiten und Zweifel, gehen diese zu Lasten des Verwenders, bei dem es liegt, für eine eindeutige Fassung der von ihm vorformulierten oder verwendeten Bestimmungen zu sorgen (BGH, Urteil vom 10.12.1980 - VIII ZR 295/79 -, BGHZ 79, 117, 119).
  • BGH, 20.06.1958 - I ZR 132/57

    Subverlagsvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 09.11.1995 - 17 Sa 285/95
    Denn auch eine schuldhafte positive Vertragsverletzung des einen Vertragsteils kann in entsprechender Anwendung des in § 326 BGB zum Ausdruck kommenden Rechtsgedankens beim anderen Vertragsteil ein Rücktrittsrecht auslösen (BGH, Urteil vom 20.06.1958 - I ZR 132/57 -, NJW 1958, 1531).
  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 759/78

    Lohnfortzahlung - Ausgleichsquittung - Verzicht auf Lohnfortzahlung - Bedeutung

    Auszug aus LAG Hamm, 09.11.1995 - 17 Sa 285/95
    So ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass eine Ausgleichsquittung, die mit der Feststellung endet, dass dem Arbeitnehmer keine weiteren Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sowie dessen Beendigung zustehen, im Zweifel keinen Verzicht auf Rechte aus einem vertraglichen Wettbewerbsverbot (BAG, Urteil vom 20.10.1981 - 3 AZR 1013/78 -, AP Nr. 39 zu § 74 HGB ) oder auf einen etwaigen Lohnfortzahlungsanspruch (BAG, Urteil vom 20.08.1980 - 5 AZR 759/78 -, AP Nr. 3 zu § 9 LohnFG ) enthalte.
  • BAG, 23.06.1955 - 2 AZR 225/54

    Arbeitsentgelt: Wiederaufleben des Anspruchs auf volles Ruhegehalts nach

    Auszug aus LAG Hamm, 09.11.1995 - 17 Sa 285/95
    Auch dann, wenn es darum geht, ob eine Erklärung eindeutig ist oder nicht, ist nach §§ 133, 157, 242 BGB nicht nur auf ihren Wortlaut abzustellen; vielmehr sind alle Begleitumstände zu werten, die dafür von Bedeutung sind, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie der Empfänger der Erklärung dieses verstanden hat oder verstehen musste (BAG, Urteil vom 10.01.1975 - 2 AZR 70/74 -, AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Beamtenversorgung, m.w.N.).
  • BGH, 30.09.1970 - III ZR 87/69

    Abwässerkanalisation

    Auszug aus LAG Hamm, 09.11.1995 - 17 Sa 285/95
    dd) Hierbei sind in der Vertragsurkunde aufgenommene Ausnahmen von den allgemeinen Regelungen eng und im Zweifel gegen den auszulegen, der hierin die allgemeinen Regelungen abbedungen hat (BGH, Urteil vom 30.09.1970 - III ZR 87/69 -, BGHZ 54, 299, 305).
  • BAG, 20.10.1981 - 3 AZR 1013/78

    Ausgleichsquittung - Arbeitsverhältnis - Beendigung - Verzicht -

    Auszug aus LAG Hamm, 09.11.1995 - 17 Sa 285/95
    So ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass eine Ausgleichsquittung, die mit der Feststellung endet, dass dem Arbeitnehmer keine weiteren Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sowie dessen Beendigung zustehen, im Zweifel keinen Verzicht auf Rechte aus einem vertraglichen Wettbewerbsverbot (BAG, Urteil vom 20.10.1981 - 3 AZR 1013/78 -, AP Nr. 39 zu § 74 HGB ) oder auf einen etwaigen Lohnfortzahlungsanspruch (BAG, Urteil vom 20.08.1980 - 5 AZR 759/78 -, AP Nr. 3 zu § 9 LohnFG ) enthalte.
  • BGH, 07.10.1983 - V ZR 261/81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Annahme eines Angebots bei vollständig

    Auszug aus LAG Hamm, 09.11.1995 - 17 Sa 285/95
    bb) Dabei berechtigt aber die schuldhafte positive Vertragsverletzung des einen Vertragspartners den anderen Vertragspartner grundsätzlich nur dann dazu, sich von dem Vorvertrag loszusagen, wenn dieser andere Vertragspartner selbst sich vertragstreu verhalten hat (BGH, Urteil vom 07.10.1983 - V ZR 261/81 -, NJW 1984, 479 ).
  • BGH, 17.11.1975 - II ZR 120/74

    Auslegung einer Stellvertreter-Erklärung

    Auszug aus LAG Hamm, 09.11.1995 - 17 Sa 285/95
    aa) Nach der Rechtsprechung und Rechtslehre kommt es bei der Auslegung von empfangsbedürftigen Willenserklärungen gemäß §§ 133, 157 BGB auf deren objektiven Inhalt an, der unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalles, und zwar insbesondere auch der dem Rechtsverhältnis zugrunde liegenden Lebensverhältnisse, der Interessenlage, dem Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand zugehört und der typischen Verhaltensweisen zu ermitteln hat (BGH, Urteil vom 17.11.1975 - II ZR 120/74 -, BB 1976, 154 ; BAG, Urteil vom 19.01.1956 - 2 AZR 80/54 -, AP Nr. 1 zu § 620 BGB Kündigungserklärung; BAG, Urteile vom 02.03.1973 - 3 AZR 325/72 - und vom 06.02.1974 - 3 AZR 232/73 -, AP Nr. 36 und 38 zu § 133 BGB ; Larenz, Allgemeiner Teil des Deutschen Bürgerlichen Rechts, 5. Aufl., S. 304 ff.; MünchKomm/Mayer-Maly, BGB , § 133 Rdn. 10).
  • RG, 08.05.1907 - I 237/06

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Vorvertrag

  • RG, 22.09.1906 - V 1/06

    26. B.G.B. § 326

  • BAG, 06.02.1974 - 3 AZR 232/73

    Ruhegehalt - Geschäftsgrundlage - Auslegung - Übereinstimmender Parteiwille -

  • BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72

    Erklärung - Willenserklärung - Mitteilung - Auslegungsmaßstäbe -

  • BAG, 19.01.1956 - 2 AZR 80/54

    Wirksame Kündigung - Wortwahl - Maßgebliches Verhalten - Deklaratorische Äußerung

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84

    Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher

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